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Führerschein Klasse A

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Mindestalter zum Erwerb dieses Führerscheins

a) 24 Jahre (Krafträder bei Direktzugang)
b) 21 Jahre (dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 KW)
c) 20 Jahre ( Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz Klasse A2 )

Fahrzeugart

Zweirädrige Kraftfahrzeuge ((auch mit Beiwagen):

- über 45 km/h
- über 50 cm ;

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

-über 45 km/h
-über 50 cm ;

Über 15 kW


Eingeschlossene Führerscheinklassen

AM / A1 /A2

Voraussetzungen

1. Ohne Vorbesitz eines Führerscheins

- Antrag Führerschein, Passbild, Sehtest, Ausweiskopie, Mindestalter 18 Jahre, DRK/LSM Schein

2. Bei Erweiterung der Führerscheinklassen A1 auf A

-
Mindestalter 24 Jahre
- Antrag Führerschein, Passbild, Sehtest, Ausweiskopie und den Führerschein

3. Bei Erweiterung der Führerscheinklassen A2 (kleiner als 2 Jahre) auf A

-
Mindestalter 20 Jahre
- Antrag Führerschein, Passbild, Sehtest, Ausweiskopie und den Führerschein

4. Bei Erweiterung der Führerscheinklassen A2 (länger als 2 Jahre) auf A

-
Mindestalter 20 Jahre
- Antrag Führerschein, Passbild, Sehtest, Ausweiskopie und den Führerschein


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